Arbeitskräfteüberlassung

Alles was Sie zum Thema Arbeitskräfteüberlassung wissen sollten!

 

Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung stellen wir, als Arbeitskräfteüberlasser, anderen Unternehmen Mitarbeiter zur Verfügung, um diese in ihrem Betrieb einzusetzen. Die Arbeitskräfteüberlassung bietet sowohl für den Kunden, den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitsmarkt zahlreiche Vorteile.

 

 

 

 

Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung Für Mitarbeiter

·       Unsere Vertriebsmitarbeiter erkennen Potenziale und Stärken der Bewerber und finden so die passende Stelle.

·       Wir arbeiten mit vielen renommierten Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zusammen und bieten unseren Mitarbeitern attraktive Job- und Karrieremöglichkeiten.

·       Egal ob Neu-, Quer- oder Wiedereinsteiger - wir unterstützen Bewerber in jeder Lebenslage.

·       Sollte das Projekt oder der Einsatz auslaufen, muss sich der Mitarbeiter keine Sorgen machen. Der Überlasser kann sofort einen anderen Einsatz bei einem weiteren Kunden organisieren.

·       Wir bereiten unsere Mitarbeiter ideal auf das Bewerbungsgespräch bei unseren Kunden vor und stehen ihnen auch während des Arbeitseinsatzes bei Fragen immer zur Verfügung.

 

Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung für Kunden

·       Personaldienstleister sind Experten beim Rekrutieren und können Kunden rasch passende Mitarbeiter vermitteln.

·       Alle zeitintensiven, administrativen Erledigungen entfallen, da der Personaldienstleister diese übernimmt.

·       Krankenstand, Urlaub und Karenz eines Mitarbeiters beim Kunden sind die klassischen Beweggründe, mit einem Personaldienstleister zusammen zu arbeiten. Der Personaldienstleister organisiert für den Kunden in allen genannten Fällen eine Vertretung.

·       Spitzenabdeckung bei großen Aufträgen ist ebenso ein wichtiger Beweggrund, Mitarbeiter auf Zeit zu beschäftigen.

·       Übernahme des Ausfallrisikos eines Mitarbeiters.

·       Sollte der Mitarbeiter ausfallen - wegen Krankheit, Unfall etc. - wird dieser zurückgestellt. Der Überlasser ist Arbeitgeber und hat somit diese Ausfallszeiten zu tragen, nicht aber der Kunde.

 

 

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